Vorabinformation Bildungsempfehlung

 Vorabinformation zur Durchführung des Anmeldeverfahrens für Schüler

ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium

Sehr geehrte Eltern,

in Abweichung vom bisherigen Verfahren beabsichtigt der Sächsische Landtag eine gesetzliche Neuregelung des Verfahrens des Übergangs von der Grundschule auf die Oberschule oder an das Gymnasium sowie der Bildungsempfehlung. Diese Veränderungen sollen im Februar 2017 in Kraft treten. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Sächsischen Landtages informiert Sie das Sächsische Staatsministerium für Kultus vorab und legt folgendes Vorgehen fest:

Die Bildungsempfehlung für Schüler der Klassenstufe 4 wird den Personensorgeberechtigten durch die Grundschule bereits am 01.03.2017 erteilt.

Schüler, die eine Bildungsempfehlung der Grundschule für den Besuch eines Gymnasiums erhalten, melden sich bereits bis zum 08.03.2017 an einem Gymnasium ihrer Wahl an.

Personensorgeberechtigte von Schülern der Klassenstufe 4 ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl ebenfalls bis 08.03.2017 anmelden.

Bei der Anmeldung ist ein Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch zu vereinbaren. Die Beratungsgespräche finden im Zeitraum vom 10.03.17 bis 21.03.17 statt.

Für den Fall einer späteren Rücknahme der Anmeldung am Gymnasium ist die gewünschte Oberschule zu erfassen. Die Personensorgeberechtigten erhalten gegen Unterschrift die „Informationen für Personensorgeberechtigte bei Anmeldung am Gymnasium“. Sie sind auf das weitere Verfahren, die Termine der schriftlichen Leistungserhebung und des Beratungsgesprächs sowie insbesondere auf die Folgen der Nichtteilnahme an dem Beratungsgespräch hinzuweisen. Eine Kopie des Formblatts verbleibt in der Schule. Die Teilnahme des Schülers am Gespräch ist nicht ausgeschlossen.

 

Grundlagen für das Beratungsgespräch sind

  1. die Bildungsempfehlung,
  2. das zuletzt erstellte Jahreszeugnis und die zuletzt erteilte Halbjahresinformation sowie
  3. das Ergebnis der schriftlichen Leitungserhebung.

 

Die Personensorgeberechtigten, für deren Kind im Ergebnis des Beratungsgesprächs der Besuch der Oberschule empfohlen wird, die aber trotzdem wünschen, dass ihr Kind den weiteren Bildungsweg am Gymnasium fortsetzt, teilen dies schriftlich bis zu 14 Tagen nach dem Beratungsgespräch dem Schulleiter des Gymnasiums mit.

Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Falle ist der Schüler von den Personensorgeberechtigten unverzüglich, spätestens bis zum 22.03.2017, an der gewünschten Oberschule anzumelden.

Neu im Verfahren ist, dass im Unterschied zur bisherigen Eignungsprüfung die schriftliche Leistungserhebung nicht an der Grundschule, sondern jeweils an dem Gymnasium durchgeführt wird, an dem der betreffende Schüler angemeldet wurde.

Leistungserhebung

Die schriftliche Leistungserhebung wird zentral erstellt und berücksichtigt zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Eine Benotung erfolgt nicht.

Die Schüler, die an der Leistungserhebung teilnehmen, werden am betreffenden Tag durch den Schulleiter der Grundschule vom Unterricht befreit.

Der Beginn der schriftlichen Leistungserhebung ist landeseinheitlich um 09:30 Uhr. Die Arbeitszeit für die Schüler beträgt 60 Minuten. Vor Beginn der Arbeitszeit erhalten die Schüler Gelegenheit, sich mit den Aufgaben vertraut zu machen. Die Zeit dafür beträgt 10 Minuten.

Vor Beginn der Arbeitszeit sind den Schülern darüber hinaus die allgemeinen Arbeitshinweise zu verlesen.

Nachtermin

Schüler, die aus wichtigen Gründen, zum Beispiel Krankheit, an der Teilnahme am Ersttermin verhindert waren, können die Leistungserhebung am Nachtermin ablegen. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Schulleiter des Gymnasiums.

neuBE-Regelung– Druckexemplar