Eingeschränkter Regelbetrieb bleibt, mit Flexibilisierungen

Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wurde heute vom Kabinett beschlossen und gilt vom 8. bis zum 29. Juni 2020.

Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Das heißt, die Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern werden gebeten per Post oder Mail der Schule bekannt zu geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt. Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betraut. Ein Wechselmodell ist nicht möglich. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden. Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Aufgabe der »Gesundheitsbescheinigung« bleiben bestehen.

Bis Ende Juni bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu. So können z. B. unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln die Schulen in eigener Verantwortung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen. Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden.

„Auszüge aus Medieninformation vom 3.6.2020- Neue Allgemeinverfügung“

 

Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt. Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter.

Neu ist, dass ab Montag die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen. Dies gilt für alle Klassen. 

Wir bitten Sie, uns schriftlich (Post, eMail, Briefkasten), formlos mitzuteilen, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt. Die Lernaufgaben werden ab Dienstag, 19.5.2020 auf den bereits bekannten Wegen bereitgestellt. 

20200516-Allgemeinverfuegung_vom_16_Mai_2020-Elternbrief_zur_Wiedereroeffnung

Alle weiteren Hinweise zur Öffnung am Montag, den 18.5.20 behalten ihre Gültigkeit. Bitte überlegen Sie, ob Sie die Mittagsverpflegung abbestellen müssen.