Schuljahresstart 2020/21

Die Sommerferien und die Urlaubszeit waren sicher erholsam. Viele hygienische Auflagen sind bereits im Schulalltag integriert, jedoch bestehen wichtige Regelungen aufgrund des Corona-Virus im Schulalltag weiter. So erschien am 13.8.2020 eine neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Schulbetriebes. In der Allgemeinverfügung wird nochmals auf die Symptome einer SARS-CoV-2 -Infektion wie Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder ein allgemeines Krankheitsgefühl hingewiesen.

Bitte nehmen Sie dieses Schreiben zur Kenntnis und geben uns die Anlage 1/ Versicherung unterschrieben schnellstmöglich zurück. Die Anlage 1 erhält Ihr Kind in der 1. Schulwoche durch den Klassenleiter. 

Zutrittsregelungen sind: (Aushänge beachten)

Der Zugang zur Schule ist nicht gestattet für Personen, wenn sie

  • nachweislich SARS-CoV2 infiziert sind
  • mindestens ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV2 Infektion hinweist
  • nachweislich persönlichen Kontakt mit einer infizierten Person hatten (außer berufstyp. Kontakt)
  • sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keinen ärztlichen Nachweis (neg. Test) vorweisen können

Pädagogische Kräfte, (die nicht nur vorübergehend tätig) die mind. ein Symptom erkennen lassen, Kontakt mit infizierten Personen hatten oder sich nachweislich im Risikogebiet aufhielten, melden dies unverzüglich der Leitung der Schule und lassen sich testen.

Personen, mit mindestens einem SARS-CoV2 –Symptom müssen die Einrichtung unverzüglich verlassen. Dazu sind die Eltern von betroffenen Kindern zu informieren und die Kinder sind bis zur Abholung separat zu beaufsichtigen (Betreuung in der Bücherei+ Meldung im Sekret.). Die Schulleitung ist zu informieren.

Personen mit mindestens einem oben genannten Symptom müssen für den Schulbesuch weiterhin durch eine ärztliche Bestätigung, dem Allergieausweis oder dem Nachweis einer chronischen Erkrankung belegen, dass diese Symptome unbedenklich sind.

Kindern, bei denen mind. ein SARS-CoV2-Symptom auftritt, ist der Zutritt erst nach mind. 2 Tagen nach dem letztmaligen Auftreten der Symptome oder nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (neg. Test) wieder gestattet. Bei einem pos. Test ist das Gesundheitsamt zu informieren. Nur das Gesundheitsamt Zwickau legt Quarantänemaßnahmen bzw. die Zulassung zur Einrichtung fest.

Hygieneregeln: (entnommen aus Hygieneplan Dittes-Gs-WH, nach Rahmenhygieneplan)

  • Beim Betreten der Schule sind unverzüglich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Regelmäßig genutzte Oberflächen, Gegenstände, Räume sind täglich gründlich zu reinigen.
  • Genutzte Räume sind täglich mehrfach zu lüften. Unterrichtsräume mindestens einmal währende der Unterrichtsstunde. Technisch-mediale Geräte sind nach jeder Nutzung zu reinigen.
  • Eltern müssen für ihre Kinder zu Schuljahresbeginn gegenüber der Schule eine unterzeichnete Versicherung (Anlage 1) der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsmaßnahmen unterzeichnen. Wird die schriftliche Versicherung nicht vorgelegt, ist dem Schüler der Zutritt zu unserer Einrichtung ab 8. September 2020 zu verwehren, bis sie nachgereicht wird.

Schulbetrieb

  • Schulfremde Personen (Eltern, Firmenmitarbeiter, etc.) müssen während des Aufenthaltes in unserer Schule und im Schulgelände verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es ist ausreichend Abstand zwischen Personen zu halten.
  • Für schultätige Personen (Lehrkräfte, Sekret, GTA-Leiter, etc.) wird das Tragen einer MNB außerhalb des Unterrichts im Schulgelände empfohlen. (Dittes – keine Verpflichtung zum Tragen- Beschluss 2019/20)
  • Neu: Wer als nicht schulfremde Person keine MNB trägt, ist verpflichtet eine solche Bedeckung mit sich zu führen.
  • Informationskette – Täglich ist im Klassenbuch bzw. im Sekret. schriftlich zu dokumentieren, welche schulfremde Personen sich während des Unterrichtes oder einer Schulveranstaltung im Schulgelände aufgehalten haben. Hierbei ist der Klassenleiter/ Fachlehrer für die Kontakte in der Klasse während der Unterrichtszeit zuständig, die Mitarbeiter der Schule für alle anderen Kontakte.

Hinweise zum Schwimmunterricht- Kl. 2

Unsere Einrichtung besucht voraussichtlich ab der 2. Schulwoche die Schwimmhalle „Glück auf“ in Zwickau. Für die Fahrt mit dem Bus benötigen alle Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Verantwortung für den Weg liegt bei den Begleitlehrern. Die Belehrung der Schüler ist zwingend erforderlich. – im Klassenbuch schriftlich dokumentieren

Am Eingang achtet der Begleitlehrer auf die Einhaltung der Hygieneregeln und der Abstandsregelung.

In der Schwimmhalle ist ausreichend Abstand zu allen anderen Badegästen/ Mitarbeitern zu halten. Zum Umkleiden gehen die Kinder, von allen weiteren Badegästen getrennt, in einer Sammelkabine. Die Klassen einer Schule können in den Schwimmgruppen gemischt werden.

Nach dem Unterricht ist die Schwimmhalle zügig zu verlassen. Daher soll auf das Föhnen der Haare weitgehend verzichtet werden. Das Tragen einer Kopfbedeckung ist bei entsprechender Witterung erforderlich.

Die Regelungen und Hinweise gelten bis aufgrund der Sachlage Änderungen notwendig sind.

Stand: 23.8.2020

A. Martin

Schulleiterin

Wir danken unseren Eltern für die Unterstützung während des vergangenen Schulhalbjahres und hoffen mit den aktuellen Bedingungen reibungslos im neuen Schuljahr starten zu können.