Regeln Bundesnotbremse in unserer Grundschule

Liebe Eltern, 

nachdem wir bereits viele Anfragen bezüglich der Regelungen für kommende Schulwoche erhalten haben, stehen nun folgende Regelungen bis 30.06.2021 fest. Einzelheiten können Sie finden unter: www.coronavirus.sachsen.de –>  Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher…

Unterricht

Grundsätzlich gilt für den Schulbetrieb: Ab einer Inzidenz von über 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von über 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag untersagt. Schülerinnen und Schüler verbringen ihre Lernzeit zu Hause im Distanzunterricht. Dazu werden die Lernaufgaben ab Montag  für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht über LernSax bereitgestellt.  Bitte prüfen Sie die Funktionalität Ihres Zuganges. Eine Ausnahme bildet die Klassenstufe 4. (Abschlussklasse) 

Wechselunterricht für Klassenstufe 4 

Die Klassenleiter nimmt zunächst eine Verkleinerung der Klasse in zwei Gruppen vor. Die Gruppe A  lernt in der A-Woche in der Schule. (Präsenzunterricht). Die zweite Gruppe B lernt in der gleichen Woche zu Hause oder besucht die Notbetreuung (Distanzlernen). In der nachfolgenden Woche findet ein Wechsel statt. Dann lernt die Gruppe B in der B-Woche in der Schule und die Kinder der Gruppe A lernen zu Hause oder nehmen die Notbetreuung in Anspruch. Die Schulbesuchspflicht ist weiterhin aufgehoben. Sofern Ihr Kind zu Hause lernt, informieren Sie uns zu Wochenbeginn unbedingt bis 8.30 Uhr. Den Stundenplan erhalten die Kinder durch die Klassenleiterin (D, MA, SU, ENG).

Präsenzunterricht: Woche 26.04.21- 30.04.21- A-Woche/ Gruppe A (ungerade KW)  Unterrichtszeiten 7.50 Uhr- 11.30 Uhr 

Einlass: ab 07.30 Uhr –  Deutsch, Mathematik, Sachunterricht (täglich 4 Unterrichtsstunden) Frau Beisbier, Frau Fröhlich

Distanzlernen/ Notbetreuung: Woche 26.04.21-30.04.21 – B-Woche/ Gruppe B (gerade KW)

Notbetreuung – Schule ab 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, anschließend Notbetreuung im Hort

Die 4. Klassen können weiterhin den Unterricht im Wechselmodell (siehe oben) besuchen. Für alle weiteren Grundschüler gilt Lernzeit/ Distanzlernen. Für die Klassenstufen 1-3 wird es eine Notbetreuung geben. Die bereits bestätigten Anträge behalten ihre Gültigkeit, sofern keine persönlichen Änderungen in den Angaben eingetreten sind. 

Berechtigte:     Anspruch_Notbetreuung

Antrag:               Formular_Notbetreuung

Für die Frühortbetreuung sind Absprachen in Vorbereitung. Bitte denken Sie an die Essenteilnahme/ Abbestellung.

Testpflicht – Änderung!!!

Schülerinnen und Schüler, Hortkinder und Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher müssen sich für den Besuch der Schule oder Kita zweimal pro Woche, montags und donnerstags, testen lassen. Sofern Kinder die Notbetreuung nur an bestimmten Tagen in Anspruch nehmen, sind die Testtage anzupassen. Für Genesene und vollständig Geimpfte gelten Ausnahmeregelungen. Als Nachweise für eine Befreiung von der Testpflicht gelten:

  • Laborergebnis, 
  • ärztliches Attest über die erfolgte Infektion auf der Grundlage eines PCR-Tests
  • Absonderungsbescheid, in dem der PCR-Test als Begründung aufgeführt ist
  • Impfausweis

Die Abgabe einer bisherigen qualifizierte Selbsterklärungen zum Selbsttest zu Hause ist nicht mehr möglich, da das Bundesrecht gilt. Alle weiteren hygienischen Maßnahmen gelten fort. Einzelheiten finden Sie unter:

http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/05/11/bundesnotbremse-weitere-regelungen-fuer-den-bereich-schule/

oder in dem Auszug aus dem  Schulleiterbrief 11.5.21

Elternbrief(e) Staatsminister C. Piwarz

Elternbrief_-_Schulbetrieb_ab_dem_26.4.2021

20210426-Allgemeinverfuegung-Allgemeinverfuegung

Sofern der Inzidenzwert unter 165 sinkt, gilt für alle Klassen der Wechselunterricht. Die Klassenleiter bilden je Klasse zwei Gruppen.  Abhängig von der Kalenderwoche (ungerade KW- Gruppe A-A Woche und gerade Kalenderwoche -Gruppe B – B-Woche) wird für diese Gruppe Präsenzunterricht angeboten. Die andere Gruppe lernt zu Hause- Distanzlernen- oder besucht die Notbetreuung (gilt nur für Anspruchsberechtigte). Die Einzelheiten erfahren Sie über LernSax vom Klassenleiter.