Vorgehen bei Schulschließung

In der Sächs. Schul- und Kita-Corona-Verordnung vom 20.11.21 mit Änderungen vom 26.11.2021 finden Sie entsprechende Regelungen zu einer Schulschließung oder teilweisen Schulschließung. Die Regelungen treten ab 29.11.2021 in Kraft.

Bitte informieren Sie sich im folgenden Elternbrief über einige Details.

Elternbrief Notbetreuung

Weiterhin stellen wir Ihnen das Formblatt „Notbetreuung“ gesondert zur Verfügung. Der Antrag ist in der Schule und im Hort abzugeben.  Bitte informieren Sie sich über die Regelungen im Hort. (Öffnungszeiten o.ä.)

Formblatt_Notbetreuung(2) mit Datenschutz

Schul-_und_Kita-Coronaverordnung