Elterninformation zu Testung ab 25.4.22
Ab 25.4.22 gelten für unsere Schüler folgende Änderungen:
• Die Beendigung der Absonderung für Infizierte ist regelmäßig bereits nach fünf Tagen
möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Wenn am fünften Tag noch Symptome
bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit
erreicht sind, längstens jedoch auf zehn Tage. Die Freitestungen für Infizierte entfallen.
• Die Absonderung erfolgt weiterhin eigenständig. Die Absonderung von Kontaktpersonen entfällt. Die Kontaktpersonen sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert, Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten.
Tipp: Die Zeiten lassen sich mit dem „Quarantänerechner“, welcher auf der Homepage des Landkreises Zwickau zu finden ist, berechnen.
Die Selbsttests können weiterhin anlassbezogen, auf freiwilliger Basis, durchgeführt werden. Dazu hat Ihr Kind bereits vor den Osterferien ein Schreiben erhalten. Es gelten die bereits bekannten Hygienemaßnahmen und Zutrittsbeschränkungen für unsere Einrichtung. Den Hygieneplan für unsere Einrichtung können Sie im Sekretariat einsehen.
Im Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen finden Sie hier einen Elternbrief des Sächs. Kultusministeriums: Auslaufen_der_Schul-_und_Kita-Coronaverordnun-Elterninformation