Hygienemaßnahmen

Hygieneregeln

Ab Montag, den 06.09.2021 benötigen die Kinder und das Schulpersonal zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung für den Zutritt auf allen Gängen in unserer Grundschule. Weiterhin ist es nötig, gewissenhaft die Hände zu waschen und ein- bzw. zweimal/ dreimal wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) einen Selbsttest durchzuführen (abhängig von der aktuellen Situation im Landkreis Zwickau).

Der Zutritt für Eltern oder schulfremde Personen ist nur mit Mund- Nasen-Schutz  (FFP2 oder mediz. Maske) gestattet.

Für den Selbsttest benötigen die Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen eine Einwilligungserklärung. Bitte geben Sie diese bereits am Montag, den 6.9.21 Ihrem Kind in die Schule mit.

Einwilligungserklaerung_Selbsttest Schueler_

Impfangebot

An einigen Schulen im Umfeld (Kirchberg, Zwickau)ist es möglich ein Impfangebot für Schüler ab 12 Jahren bzw. deren Eltern anzunehmen. Sofern Sie Interesse an einer Auskunft haben, bitte ich Sie, sich innerhalb der 1. Schulwoche im Sekretariat zu melden.

Schulfahrten

Ein- und mehrtägige Schulfahrten im Inland dürfen durchgeführt werden und unter Beachtung aller rechtlichen Regelungen stattfinden. Über die Durchführung der Schulfahrten entscheidet der Schulleiter unter Berücksichtigung der vordringlichen Bedeutung des Unterrichts. Im Falle einer Stornierung werden die Kosten nicht vom Freistaat Sachsen erstattet. Der Schulleiter muss daher vor Vertragsabschluss mit den Eltern oder den volljährigen Schülern klären, wer im Falle einer Stornierung die Kosten trägt und nachweislich Einvernehmen darüber herstellen.