Organisation des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen

Hygienemaßnahmen

Der Mindestabstand von 1, 5m gilt nicht für Schulen und bei schulischen Veranstaltungen. Dennoch soll auf körperliche Kontakte und Handschlag verzichtet werden.

Die Schule darf nicht durch Personen betreten werden, die nachweislich Symptome von SARS-VoV-2 zeigen oder infiziert sind.

Zeigen Schüler an mehr als 2 Tagen hintereinander Symptome, ist der Zutritt erst nach zwei Tagen nach dem letztmaligen Auftreten der Symptome gestattet. (mind. 2 Tage symptomfrei)

Die Gesundheitsbestätigung bei Grundschülern entfällt. Beschäftigte melden sich nach wie vor bei Auftreten von Symptomen unverzüglich bei der Schulleitung.

Wer die Schule betritt hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.

Unterrichtsorganisation

Im Regelbetrieb besteht grundsätzlich die Schulbesuchspflicht. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht aufgrund eines gesundheitlichen Risikos ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die betroffenen Schüler erhalten Aufgaben für die häusliche Lernzeit.

Es gilt im kommenden Schuljahr wieder die reguläre Stundentafel. Jedoch muss jede Schule, für den Fall der Schulschließung, eigene Konzepte für die Präsenzzeit und häusliche Lernzeit (auch Notbetreuung) vorhalten.  Hier werden die bisherigen Regelungen Umsetzung finden. An jeder Grundschule sind die Leistungen, die während der häuslichen Lernzeit erbracht werden, grundsätzlich nicht zu benoten. Unabhängig davon sind Rückmeldungen und Informationen zur Förderung der Schüler zu den Leistungen zu geben.

Digitalisierung

Um die Schulentwicklung in diesem Bereich voran zu bringen, soll jede Schule einheitliche Lösungen und Vorgehen in der elektronischen Kommunikation voranbringen. Jede Lehrkraft hat eine dienstliche Mailadresse. die unter der Adresse www.schullogin.de eine Kommunikation mit den Eltern ermöglicht. Angedacht ist ebenfalls ein Förderprogramm zur Ausleihe von digitalen Geräten für Schüler.

Lehrplan- Umsetzung

An jeder Schule muss für jede Klasse und jedes Fach bis zum Schuljahresbeginn eine Auflistung der 2019/20 nicht behandelten Lernbereiche oder Lerninhalte erstellt werden. Auf dieser Grundlage sind die entsprechenden Stoffverteilungspläne für 2020/2021 zu entwickeln. Ziel ist, dass die fehlenden Schwerpunkte bis zum Schuljahresende 2020/2021 weitgehend nachzuarbeiten sind.

Hinweise zu ausgewählten Fächern

Sport und Musik können grundsätzlich unterrichtet werden. Die allgemeinen Hygieneregeln sind jeweils einzuhalten.

Musik- Raum sollte groß genug sein, Singen im Chor/ Ensemble nicht möglich, eventuell musiktheoretische Inhalte behandeln

Sport- Lüften der Sporthalle, keine Übungen mit Körperkontakt, den Körperkontakt meiden, kein Abklatschen, etc., bevorzugt Sport im Freien

Der Schwimmunterricht findet wieder statt, hierbei ist das Hygienekonzept der Schwimmhalle zu beachten!

Stand 13.07.2020