Schuljahresbeginn 2021-2022

Dankeschön

In den nächsten Tagen werden wieder alle Familien die Arbeitsmittellisten prüfen, benötigte Schulmaterialien einkaufen und sich über neue Bedingungen zum Schulstart austauschen. Wir freuen uns, dass nun bald wieder die Schulklingel ertönt, der Unterricht zum Staunen einlädt und viele Kinderstimmen zu hören sind, kurz gesagt, die Schule zum Leben erwacht.

Für einen erfolgreichen Start und für den Schulanfang geben wir Ihnen deshalb einige Hinweise:

Schulstart: Montag, 06.09.2021- Alle Kinder führen am 1. Schultag einen Selbsttest durch.

Klassenstufe 1:            2. und 3. Unterrichtsstunde (08.45-10.30 Uhr), roter Gang

Klasse 1: Bitte denken Sie an die Einwilligungserklärung für den Selbsttest.

Druckexemplar -> Einwilligungserklaerung_Selbsttest Schueler_

Klassenstufen 2-4:    1. bis 4. Unterrichtsstunde (07.50 bis 11.25 Uhr)

Arbeitsmittel: Federkästchen, (Zeugnismappe), Deutsch und Mathematiksachen, Frühstück (Getränk nicht vergessen)!

Alle Schüler müssen im Schulgebäude eine FFP2- Maske oder eine medizinische Maske tragen. (Ausnahmen – Unterricht, Außengelände- bitte Ersatz bedenken)

Die Ausgabe der Schulbücher und Arbeitshefte erfolgt durch die Klassenleiter.

Hinweise für den Schulanfang:

09.00 Uhr- Beginn Feierstunde Klasse 1b – Frau Fröhlich ( 08.00 Uhr- Abgabe Zuckertüte und Arbeitsmittelgeld)

11.00 Uhr- Beginn Feierstunde Klasse 1a – Frau Tauber (10.00 Uhr- Abgabe Zuckertüte und Arbeitsmittelgeld)

Keine Testpflicht für Schulanfänger und Eltern. An der Feierstunde dürfen die Eltern und die Geschwisterkinder eines Schulanfängers teilnehmen. Der Zutritt im Schulgebäude ist für Erwachsene und größere Kinder nur mit einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske möglich.

Detaillierte Hinweise finden Sie in dem Schulanfangsschreiben ->    Regeln Schulaufnahmefeier

Für neu an unsere Einrichtung kommende Schüler oder Erwachsene ist der Masernimpfschutz für alle nach dem 31.12.1970 Geborenen zu prüfen. Sofern bei schulisch beschäftigten Erwachsenen, z. Bsp. GTA-Leitern, der Impfschutz nicht vollständig vorliegt, besteht ein Betretungsverbot für unsere Einrichtung. Die Grundschule ist verpflichtet, bei fehlendem Masernschutz von Schülern das Gesundheitsamt Zwickau zu informieren. Bei den Schulanfängern erfasst das Gesundheitsamt im Zuge der Schulaufnahmeuntersuchung den Masernimpfschutz und benachrichtigt die Grundschule.