Start nach den Herbstferien

DahlieNach zwei Wochen Erholung beginnt nun für alle wieder eine lernintensive Zeit. Hoffentlich sind alle gesund und können sich auf die Herausforderungen der nächsten Wochen gut einstellen. Wir starten mit sogenannten Schutzwochen. Ab dem 21. Oktober bis einschließlich 17. November 2021 gilt eine neue Schul- und Kita -Coronaverordnung.

Zwei Schutzwochen:

Das gilt ab 1. November….


In der ersten Schulwoche vom 1. bis 7. November gilt die Maskenpflicht  weiter auf dem Schulgelände. Es gelten Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler sowie Schul- und Hortpersonal:

-auf dem Außengelände von Schulen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,
-in Horten innerhalb der Gruppenräume,
-auf dem Außengelände von Grund- und Förderschulen sowie Horten,
-beim Sportunterricht,
-zur Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude,
-bei der Abnahme von Tests

Hinzu kommt eine dreimalige Testpflicht pro Woche (in der Zeit vom 1. bis 14. November). Das gilt als Vorsichtsmaßnahme, weil nach den Ferien mehr Urlaubsrückkehrer in die Schulen kommen.
Wichtig: Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen.

Für Sitzungen der Schulkonferenz und von Gremien der Eltern- und Schülermitwirkung sowie auch für Eltern-Lehrer-Gespräche, die auf dem Schulgelände stattfinden, müssen keine negativen Testnachweise vorgelegt werden. (Abstand 1,5 m einhalten möglich- keine Maske)

Externe (wie z. B. Handwerker) sind außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten von der sog. Testpflicht befreit (vorbehaltlich weitergehender Infektionsschutzregelungen in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung).

Die wichtigsten Regelungen sind in der folgenden Übersicht: (entnommen aus: https://www.bildung.sachsen.de/blog )