Wir bitten um Beachtung…

coronavirusFür die SchülerInnen in der Notbetreuung sind hygienische Maßnahmen besonders wichtig. Aufgrund der besonderen Lage wurde eine Ergänzung zu unserer bestehenden Hausordnung aufgenommen. Die wichtigen hygienischen Maßnahmen sind momentan sowohl für Lehrkräfte als auch SchülerInnen unserer Einrichtung bindend.

Wir wollen uns gegenseitig unterstützen und darauf achten, damit wir gesund bleiben.

Ergänzung der Hausordnung:     Tägliche-hygienische-Maßnahmen-für-unsere-Kinder 

Hinweis: Bitte sprechen Sie mir Ihrem Kind vor dem Besuch unserer Einrichtung über die notwendigen Hygienemaßnahmen, danke.

Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Elterninfo Corona   

Aktenkundige Belehrung  Hygienemaßnahmen Dittes6.5.20

Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbort für die Einrichtung. Wir bitten Sie, bei diesen Symptomen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen. Außerdem ist das Betreten des Schulgebäudes nur für Schüler und Mitarbeiter unserer Einrichtung gestattet.

Müssen in der Einrichtung tätige Personen oder Kinder bzw. Schüler/innen zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Wie lange ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.

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