ist die Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von behinderten Kindern gemeinsam mit nicht behinderten Kindern, soweit es sich dabei um ein nach Art, Gestaltung und Zeitdauer planvolle Hilfe entsprechend der jeweiligen Behinderung handelt. Diese Hilfe soll sich über mehrere Stunden des Tages erstrecken und in regelmäßiger Form gewährt werden. (entnommen aus Sächs.IntegrVO) So besteht ab dem 1.8. 2018 für jedes Integrationskind keine Pflicht zum Besuch einer sonderpäd. Fördereinrichtung. So werden alle Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf in den verschiedensten Bereichen wie Lernförderung, Sprachentwicklung, emotionale und soziale Entwicklung sowie vor allem im körperlich- motorischem Bereich mit zusätzlichen Angeboten gefördert.
An unserer Schule lernen momentan mehrere Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach dem Lehrplan der Förderschule, Kinder mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung, Kinder mit Förderschwerpunkt Sprache nach dem Lehrplan der Grundschule und zahlreiche Kinder mit Teilleistungsschwächen oder einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS).
Die Inklusion ist bis zur 4. Klasse an unserer Schule möglich, wenn der Förderbedarf für diesen Zeitraum besteht und die Voraussetzungen an unserer Schule vorhanden sind. So fördern Lehrerinnen in zusätzlichen Stunden die jeweiligen Schüler im Unterricht oder arbeiten individuell mit dem Inklusionskind am bestehenden Förderschwerpunkt. Einzelnen Schülern kann auf Antrag der Eltern ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss begründet sein durch ein ärztliches Gutachten oder durch eine schulpsychologische Diagnostik (LRS; Dyskalkulie, etc.) Der Nachteilsausgleich sowie alle, durch sonderpäd. Förderbedarf gewährten Förderangebote werden, in Absprache mit den Eltern, durch die Klassenstufenkonferenz individuell festgelegt.
Dabei unterstützen uns das Landesamt für Schule und Bildung Standort Zwickau, die Schule für Lernförderung Kirchberg, das Sonderpädagogische Förderzentrum für körperbehinderte Kinder in Chemnitz, die Sprachheilschule Zwickau, Einzelfallhelfer, das PTE und weitere private Therapiepraxen. Weiterhin besucht die Lehrerin Frau Fröhlich (Inklusionsbeauftragte, Beratungslehrerin) regelmäßig Fortbildungen in diesem Bereich. Ein aktiver Austausch besteht auch mit Eltern betroffener Kinder, dem Fachberater für Inklusion und öffentlichen Einrichtungen wie das Gesundheitsamt oder das Sozialamt.
Ziel war und ist es, durch gutes Miteinander jedem Kind die Chance zu bieten, sich seiner individuellen Begabung und seinen Möglichkeiten entsprechend zu entwickeln.
Denn: „Nichts ist leicht, was sich wirklich lohnt.“
Weiterhin gibt es für interessierte Familien von Kindern mit sonderpäd. Förderbedarf ein Gesprächsangebot, indem Unterstützungsangebote, spezielle Antragsverfahren bis hin zur allgemeinen Entwicklungsthemen angesprochen werden können.
Ansprechpartner- Frau C. Fröhlich- 0375/671285 oder über LernSax