Anmeldung der Schulanfänger
für das Schuljahr 2023-2024
Termine: Dienstag, 13.09.2022, von 07:00 – 17:00 Uhr Mittwoch, 14.09.2022, von 07:00 – 16:00 Uhr Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde (Original) Ihres Kindes mit. Bei späterer Anmeldung oder einem Terminwunsch für ein Beratungsgespräch bitte vorher anrufen. (0375/671285) Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden, wenn sie den entsprechenden geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.Die Anwesenheit Ihres Kindes ist zur Anmeldung nicht zwingend erforderlich. Zur Anmeldung erhalten das Formblatt für die Zusammenarbeit mit der Kindereinrichtung zur Unterschrift, damit ein Austausch zwischen den Einrichtungen möglich ist. Beabsichtigen Sie einen Schulwechsel, teilen Sie uns dies zu statistischen Zwecken zur Anmeldung mit.
Für den Nachweis des Masernimpfschutzes bitten wir Sie, die Bestätigung des Gesundheitsamtes (A4 Blatt) oder den Impfausweis in der Schulanfängerwoche zum ersten Elternabend (19.6.22, 19.00 Uhr) vorzulegen.
Das Formular für die Anmeldung an unserer Schule finden Sie
hier-> Formular_Grundschulanmeldung22 (Druckexemplar )
Für die Schuluntersuchung stellt das Gesundheitsamt ein Informationsblatt zur Verfügung. Info für ElternSchuluntersuchung
Einen Termin für die Vorschuluntersuchung beim Gesundheitsamt erhalten Sie am Anmeldetag.
Sofern Sie beabsichtigen einen Schulwechsel zu beantragen, erhalten Sie ein Hinweisblatt: Schulwechsel leichte Sprache
Die Bescheide für die Aufnahme im Schuljahr 2023-2024 und die damit verbundenen Informationen zur „Schulanfängerwoche“ erhalten alle Schulkinder am 26.05.2023.
(Einige Informationen können Sie dem Terminplan bereits entnehmen.) In den ersten Schulwochen werden die Schüler hauptsächlich durch die Klassenleiter unterrichtet. Die Schuleingangsphase beinhaltet auch eine Lernstandsanalyse, die in den ersten Schulwochen durchzuführen ist. Welche Voraussetzungen sollten Vorschulkinder zu Beginn der Schulzeit mitbringen? Ein Vorschulkind – möchte sich mitteilen, die Laute sollten korrekt ausgesprochen werden
– erfasst einfache Anweisungen und erzählt altersgemäße Texte nach
– bewegt sich gern, die Bewegungen sind flüssig
– kann genau Formen nachspuren, schneidet größtenteils sauber mit der Schere und – hält den Stift im „Dreipunktgriff“
– ist in der Lage, über einen längeren Zeitraum bei einer Aufgabe zu bleiben
– zeigt ein angemessenes Regelverhalten
– übernimmt schon kleine Aufgaben und
– freut sich auf die Schule, die Schulfreunde und das Lernen Einsicht Kooperationsvereinbarung- Kita „Tintenklecks“ und GS -> Kooperationsvereinbarung