Schulstart ab 12.4.2021- Testpflicht!

Ab Montag, den 12.4.2021 werden unsere Grundschüler wieder im eingeschränkten Regelbetrieb unterrichtet. Die versetzten Unterrichtszeiten behalten ihre Gültigkeit.

  • Die bekannten AHAL-Regeln gelten weiterhin. Im schulischen Bereich, das heißt vor der Schule, auf dem Weg zum Hortgebäude, im Schulgebäude und bei schulischen Veranstaltungen ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Standard/ KN95/N95) oder eine FFP2-Maske zu tragen. Eine Ausnahme bilden der Unterricht und das Außengelände unter Beibehaltung des Klassenverbandes, die Zeit der Frühstückspause und der Covid-19-Testzeitraum. Bitte kennzeichnen Sie die Maske, z. Bsp. mit dem Namen Ihres Kindes, wieder.
  • Der Zutritt zu unserer Einrichtung ist außerschulischen Personen weiterhin generell nicht gestattet. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Sofern dringend notwendige Gespräche oder Angelegenheiten geklärt werden sollten, bitten wir Sie, bevorzugt per LernSax oder über das Kontaktformular unserer Homepage, telefonisch unter 0375/671285 oder per E-Mail über die Adresse dittes-grundschule-wh@t-online.de an uns heranzutreten. Über Ausnahmen zum Zugang der Schule entscheidet die Schulleitung. Benötigt wird dann ein Nachweis einer qualifizierten Selbstauskunft oder ein Nachweis der für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle (Arztpraxis, Apotheke, Testzentrum), dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht (negatives Testergebnis). Die Ausstellung des Nachweises und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen.
  • Ab 12.4.2021 werden unsere Grundschüler und alle Lehrkräfte sowie weiteres techn. Personal zweimal wöchentlich getestet. Alle Schülerinnen und Schüler werden sich jeweils montags und donnerstags zu Unterrichtsbeginn unter Aufsicht im Nasenbereich selbst testen. Dazu finden Sie ein Erklärvideo sowie ein Schreiben mit Hinweisen und Empfehlungen zur Durchführung der Selbsttests in der Grundschule. auf der Internetseite unter coronavirus.sachsen.de. Unterstützen Sie uns bei der Umsetzung unserer Schutzmaßnahmen, damit viele Kinder und deren Familien gesund bleiben.
  • Ein, in der Schule durchgeführter Test gilt auch für die Nachmittagsbetreuung im Hort. Wenn ein Schüler/eine Familie die Durchführung eines Selbsttestes verweigert bzw. keine ärztliche Bescheinigung bzw. keine qualifizierte Selbstauskunft für das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen kann, verbleibt das Kind in häuslicher Lernzeit bzw. muss unverzüglich durch ein Elternteil abgeholt werden. Bitte prüfen Sie deshalb, ob der Schule die aktuellen Kontaktdaten vorliegen.
  • Sofern in der Schule ein Selbsttest ein positives Ergebnis aufweist, wird mind. ein Elternteil informiert, da die Schüler von der Schule abgeholt werden müssen. Für sich anschließende Maßnahmen sind der Kontakt zum Hausarzt oder der Besuch eines Testzentrums und die Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt notwendig. Auch die Schulleitung informiert das Gesundheitsamt.
  • Sollte ein Kind aufgrund einer Covid-19 Erkrankung oder einer anderen Erkrankung zu Hause verbleiben müssen, bitten wir Sie, die Schule bis spätestens 8.00 Uhr zu benachrichtigen. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns auch, eine für Ihr Kind angeordnete Quarantänezeit mitteilen. Bei Covid-19-Verdachtsfällen gilt es, das Kind mindestens 48 Stunden in häuslicher Lernzeit zu belassen, auf möglicherweise auftretende Symptome zu achten oder einen Selbsttest durchzuführen.
  • Weiterhin ist es möglich, dass Ihr Kind zu Hause lernt, da die Schulbesuchspflicht noch aufgehoben ist. Bitte melden Sie in diesem Fall Ihr Kind schriftlich am Montag, den 12.4.2021 bis spätestens 8.00 Uhr vom Unterricht ab. Die Lernaufgaben für die Kernfächer werden im Verlaufe der Woche über LernSax bereitgestellt. Eine vollumfängliche Betreuung ist in diesem Falle jedoch nicht möglich. Denken Sie auch an eine mögliche Abmeldung beim Essenanbieter Verdi.
  • Anmerkung: Bitte geben Sie doch die Einwilligungserklärung für den Selbsttest am Montag, den 12.4.21 Ihrem Kind in die Schule mit, da einerseits, aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung kein Zutritt zur Grundschule ohne Test möglich ist, dies andererseits aber noch in zahlreichen Schreiben und Webseiten des Kultusministeriums veröffentlicht wird.

Anlage3-Einwilligungserklaerung_SchuelerD

Qualifizierte-Selbstauskunft-Vorliegen-eines-negativen-Antigen-Selbsttests

Empfehlungen zum Tests

Ich danke Ihnen für die Unterstützung beim Schulstart und hoffe, wesentliche Informationen vermittelt haben zu können. Sollten dennoch notwendige Angaben fehlen, können Sie über LernSax an die jeweiligen Lehrkräfte oder die Schulleitung schreiben. Bei Anfragen, die die Horteinrichtung betreffen, wenden Sie sich bitte an die Hortleitung. Vielen Dank.

Bleiben Sie gesund.

A. Martin, Schulleiterin

Informationen als Brief zum Herunterladen: Hinweise für Regelunterricht ab 12.4.21